Liebe Eltern, seit dem 3.4.2022 gelten in NRW nur noch Basisschutzmaßnahmen, das heißt unter anderem, dass auch die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt.
Die Maskenpflicht in unserer Praxis ist hiervon allerdings ausgenommen, denn sie gehört zu unserem Hygienekonzept, um andere Patienten und die Mitarbeiter zu schützen.
Bei 235000 Neuinfektionen in NRW innerhalb einer Woche, einer Sieben-Tage- Inzidenz von1314 und weiterhin zahlreichen Todesfällen kann man auch beileibe nicht sagen, dass die Pandemie vorbei ist.
Wir werden deswegen auch die strikte Trennung von Akut- und Terminsprechstunde beibehalten und bitten Sie in der Praxis Abstand von anderen Patienten zu halten.
Ebenfalls enden ab sofort die Testungen in Kindergarten und Schule. Wir empfehlen Ihnen natürlich trotzdem, Ihr Kind bei Infektzeichen zu Hause zu lassen und ggf einen Schnelltest zu veranlassen. Bei positivem Schnelltest gilt, dass das erkrankte Kind zur Zeit noch 7 Tage in Isolation bleiben soll und sich nach 48 Stunden Symptomfreiheit mit einem Schnelltest freitesten können.
Eine der anderen Sonderregelungen, die zum 31.3.enden ist zum Beispiel die Möglichkeit, Heilmittelverordnungen telefonisch zu bestellen. Ab sofort ist wieder eine einmalige Vorstellung in unserer Praxis zum Ausstellen von Logopädie-, Ergotherapie-, oder Krankengymnastikrezepten notwendig.
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