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Dr. med. Petra Zieriacks
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kinder-und jugendgynäkologische
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Mutter/Vater-Kind-Kuren
 
Mutter/Vater-Kind-Kuren werden mit 1.4.2007 Pflichtleistungen der GKV
Mit Wirkung vom 1. April 2007 werden Mutter/Vater-Kind-Kuren zu Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
 ?Endlich", so der AWO Bundesvorsitzende Wilhelm Schmidt. ?Dies ist eine großartige Nachricht für Mütter, Väter und Kinder". Nun ist Schluss mit dem ?jahrelangen Hickhack und Finanzierungswirrwarr bei Vorsorge- und Rehamaßnahmen für Mütter, Väter und Kinder", betont der AWO Bundesvorsitzende. Gut sei auch, dass die Aufwendungen hierfür künftig im Risikostrukturausgleich Berücksichtigung finden. Die Leistungen zur medizinischen Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter "werden in diesem Sinne rechtlich stark aufgewertet und es ist eine Verbesserung des Leistungsgeschehen in Sachen Mutter/Vater-Kind-Kuren zu erwarten", unterstreicht Schmidt.
In den vergangenen Jahren bis 2006 waren dramatische Rückgänge bei den Mutter/Vater-Kind-Kuren zu verzeichnen. Die Krankenkassen nutzten dabei ihren Ermessensspielraum so weit aus, dass zahlreiche Mütter und Väter keine Kur genehmigt bekamen. Eine inakzeptable Situation für die Betroffenen. Umso begrüßenswerter, dass die Krankenkassen nun auch verpflichtet werden, Bewilligungen, Ablehnungen und Widersprüche und erfolgreiche Begründungen statistisch zu erfassen. Dies erhöht die Transparenz im Bewilligungsverfahren beträchtlich.
Quelle: Pressemitteilung der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Bundesverband vom 30.3.2007
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