Ausweitung der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
Ein in Deutschland bislang einmaliges Präventionsprojekt starten die Kaufmännische Krankenkasse (KKH), die Deutsche BKK und der Berufsverband der Kinder und Jugendärzte:
Zum 1. Januar 2008 stehen bundesweit allen Kindern, die bei der Deutschen BKK , der KKH , der GEK oder diversen anderen BKKs versichert sind, zusätzliche Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen zur Verfügung. Diese Untersuchungen schließen die bestehenden großen Lücken zwischen dem 2. und 4. Lebensjahr sowie dem 5. und 12. Lebensjahr in der präventiven kinderärztlichen Betreuung und Behandlung.
Die Initiatoren reagieren damit auf die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen. Erkrankungen haben sich weiterentwickelt, neue Störungsbilder sind hinzugekommen, Entwicklungsprobleme und psychosoziale Erkrankungen haben zugenommen.
"In unserer modernen Zeit leiden viele Kinder zum Beispiel unter Allergien, Übergewicht oder motorischen Störungen. Den veränderten Krankheitsbildern wurden die bisherigen Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr in vollem Umfang gerecht", betont Ingo Kailuweit, Vorstandsvorsitzender der KKH. Die Zeitpunkte der neuen Vorsorgeuntersuchungen sind so gewählt, dass rechtzeitig eine Entwicklung in Richtung alterstypischer Störungen erkannt wird. Ralf Sjuts, Vorstandsvorsitzender der Deutschen BKK, ergänzt: "Je früher Krankheiten und Entwicklungsstörungen erkannt werden, desto größer ist die Chance, sie erfolgreich zu behandeln. Deshalb möchte ich Eltern ermutigen, ihre Kinder an allen Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen zu lassen."
Drei zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen werden die bisherige Vorsorge ergänzen. "Die so genannten U-Untersuchungen werden um die U7 a, die U10 und die U11 erweitert. Aus medizinischer Sicht betreten die beiden Krankenkassen damit ein äußerst sinnvolles Neuland und investieren in primäre Prävention, die gerade bei Kindern von höchster Bedeutung ist und sich langfristig auszahlt", erklärt Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ. Teilnehmen können alle Kinder in der entsprechenden Altersgruppe sowie alle Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. Den Versicherten entstehen keine zusätzlichen Kosten. Angesichts der aktuellen Diskussion dient der Vertrag neben einer weiteren Vorsorge auch einem besseren Schutz von Kindern vor Krankheit, Vernachlässigung und Gewalt. Auch die gesetzlichen Krankenkassen sind hier in der Pflicht.
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