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Testpflicht zur Freitestung nach Coronainfektion endet

Die NRW-Landesregierung teilt mit, dass es ab 30. November neue Regelungen im Rahmen der Test- und Quarantäneverordnung des Landes geben wird. 


Wer dann positiv auf eine Coronainfektion getestet wird, muss wie bisher auch grundsätzlich fünf Tage in Isolierung. Die Isolierung endet aber automatisch nach fünf Tagen, ohne dass dafür ein Bestätigungstest notwendig ist. Die bisherige Testpflicht zur Freitestung entfällt.


Das NRW-Gesundheitsministerium verweist auf die Empfehlung des RKI, wonach man sich auch nach Ablauf der fünf Tage selbst testen und bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses freiwillig auf Kontakte verzichten oder bei unvermeidbaren Kontakten Maske tragen sollte. Wer sich krank fühle, sollte einen Arzt oder eine Ärztin konsultieren, ggf. auch telefonisch.

Die neuen Regelungen gelten auch für Isolierungen, die bereits vor dem 30. November 2022 begonnen haben.