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Covid 19 Schutzgesetz

Ab Oktober soll bundesweit Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen und den Praxen weiterer Heilberufler sowie eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten.

Ergänzend sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, je nach Infektionslage in zwei Stufen auf die Pandemieentwicklung zu reagieren. Das sieht das „Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19“ vor, das der Bundestag am Donnerstag vergangener Woche in zweiter und dritter Lesung beschlossen hat. Nun muss am 16. September noch der Bundesrat entscheiden, ob das Gesetz in dieser Form in Kraft treten kann. Die Regelungen würden dann vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 gelten.
 

Bundesweit geltende Basis-Schutzmaßnahmen:

  1. FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Fernverkehr (medizinische Masken für 6- bis 14-Jährige und Personal)
  2. FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen und Praxen aller Heilberufler
  3. Masken- und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit